Kanzlei Thomas Hockauf Ihr Anwalt in Augsburg

Anwalt Augsburg Rechtsberatung

Rechtsgebiete

Als Anwalt habe ich meine Haupttätigkeitsschwerpunkte auf die Rechtsberatung im  Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und die Vertretung von kleinen und mittelständischen Unternehmen gelegt.

Um meinen Mandanten im Arbeitsrecht einen noch qualifizierteren Service bieten zu können, absolvierte ich erfolgreich den Lehrgang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Daneben bilde ich mich regelmäßig in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten weiter.

 

Das Arbeitsrecht:

Das Leistungsspektrum erstreckt sich im Bereich Arbeitsrecht auf die Vertretung sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich

 

· über die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen

 

· die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Auszubildenden, Betriebs- und Personalräten, insbesondere bei nachfolgenden rechtlichen Themen:

 

- Kündigung (ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung,

    Änderungskündigung)

- Aufhebungsvertrag

- Abmahnung

- Änderungsverträge

- Urlaub
- Arbeitslohn
- Entgeltfortzahlung
- Betriebsverfassungsrecht

- Betriebsratswahl Anfechtung

- Vertretung des Betriebsrats

- Beratung bei Betriebsvereinabrungen
- Arbeitszeugnis
- Mutter- und Schwerbehindertenschutz
- Berufsausbildung

- Elternzeit

- Vereinbarung zur  Rückzahlung von Fortbildungskosten

 

Hervorzuheben ist die Rechtsberatung und Vertretung  von Altenpflegern/innen und Altenpflegehelfer/innen, bedingt durch die Dozententätigkeit an der Altenpflegeschule Mering.

Zudem berührt das Arbeitsrecht auch immer Bereiche des Sozialversicherungsrechts, wie unter anderem Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherungsrecht. Gibt es also Ärger am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung und Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen, sind Sie hier richtig.

 

Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und wissen daher aus Erfahrung, wie die jeweils andere Seite denkt.

 

Als weitere Referenz können wir hier die Empfehlung der ARAG-Rechtschutzversicherung nennen.

 

Das Verkehrsrecht:

Im Verkehrsrecht vertrete ich Ihre rechtlichen Interessen in den Bereichen Verkehrszivilrecht (Unfall) und Ordnungs-widrigkeitenrecht (Bußgeldbecheid). Der zivilrechtliche Bereich umfasst vorwiegend die Regulierung bei einem Verkehrsunfall durch Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Zudem geht es darum, bei einem Unfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

 

Merke:

Wenn Sie an dem Unfall kein Verschulden trifft, dann muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die durch die Beauftragung des Anwalts entstandenen Rechtsanwalts-gebühren tragen.

 

 

Das Familienrecht:

Desweiteren übernehme ich Mandate aus dem Familienrecht. Juristische Tätigkeit im Bereich familiärer Problemfälle verlangt eine äußerst einfühlsame und kompetente Beratung und vertrete Sie in Gerichtsverfahren im Rahmen der Scheidung sowie in Streitigkeiten das Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen.

 

Das Mietrecht:

Die Beratung und gerichtliche Tätigkeit im Mietrecht umfasst sowohl das Wohnungsmietrecht als auch das Gewerbemietrecht. Den Schwerpunkt bildet hier oftmals die Frage der rechtmäßigen Mieterhöhung, der ordnungsgemäßen Betriebskostenjahresabrechnung oder aber die im Zusammenhang mit der Räumung entstehenden Probleme. Auch die oftmals kostenintensive Investition des Mieters in „seine Wohnung" und etwaige Ansprüche auf Schönheitsarbeiten bzw. Renovierungsarbeiten, sind regelmäßig Grundlage von Auseinandersetzungen. Zugenommen hat ebenfalls die Frage der Verantwortlichkeit für Mietmängel und deren Berechtigung zu einer Mietminderung. Da sich diese Fallgestaltungen im Rahmen eines dauerhaften Schuldverhältnisses darstellen, ist es besonders wichtig, behutsam an die Angelegenheit heranzugehen, um interessensgerecht gewährleisten zu können, dass dieses dauerhafte Schuldverhältnis auch wieder reparabel ist. Hier können Sie ganz auf das große Engagement des Juristen im Sinne seiner Mandanten vertrauen.

Im Falle einer Kündigung des Mietvertrages werden wir auch hier Ihre Interessen unnachgiebig verfolgen und zuvor prüfen, ob Sie als Vermieter kündigen können oder sollten und ob Sie als Mieter eine Kündigung hinnehmen müssen oder sollten.

 

 

Rechtsberatung von kleinen und mittelständischen Unternehmen:

In der Rechtsberatung für den Mittelstand sind wir in den allgemeinen Bereichen wie Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht, Forderungseinzug, Mahnwesen und dem Arbeitsrecht tätig.

 

 

Aufgrund meiner Erfahrungen der letzten 11 Jahre durch die Bearbeitung von über 500 arbeitsrechtlichen und über 200 verkehrsrechtlichen Fällen, sowie über je 60 Mandate im Familien- und Mietrecht vertrete ich Ihre Interessen kompetent, sicher und erfolgreich.

 

IHR ANWALT IN AUGSBURG

 

UND UMGEBUNG* FÜR

 

ARBEITSRECHT, VERKEHRSRECHT,

 

MIETRECHT UND FAMILIENRECHT

 

EMPFOHLEN DURCH ARAG RECHTSSCHUTZ IN AUGSBRG.

 

Hinweis:

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München (rechtsanwaltkammer-muenchen.de)
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

 

 

 

 

 

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