• Slide3
  • Header

Mandanteninformationen

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Private Tätigkeit auf Dienstreise nicht gesetzlich unfallversichert

Beschäftigte sind auch auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Dies gilt jedoch nur während der Betätigungen, die einen inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aufweisen.

Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem eine Frau im Anschluss an die Dienstreise Urlaub machen wollte und telefonisch ein Taxi rief, um einen Mietwagen für den Urlaub abzuholen. Im Hotelzimmer stürzte sie jedoch auf dem Weg vom Bad zum Telefon und zog sich eine Oberschenkelfraktur zu.

Hier handelte es sich nach Auffassung des LSG um eine private Verrichtung, die nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fällt.

Zurück

Bewertungen auf Anwalt.de

Unfallmanager Online

Einfache und schnelle Aufnahme
der Unfalldaten Online.
Mit einem Klick direckt
zum Anwalt schicken.

unfall

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Thomas Hockauf,
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ihr kompetenter Ansprechpartner
in Sachen Arbeitsrecht.

fachanwalt