• Slide3
  • Header

Mandanteninformationen

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Zugang der Kündigung - Einwurf in den Hausbriefkasten

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses geht regelmäßig durch Einwurf in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers zu. Die Kündigung gelangt so in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers und es besteht für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit, von ihr Kenntnis zu nehmen. Dabei ist nicht auf die individuellen Verhältnisse des Empfängers abzustellen.

Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war. Dem Empfänger obliegt die Pflicht, die nötigen Vorkehrungen für eine tatsächliche Kenntnisnahme zu treffen. Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen. Der Zugang tritt auch ein, wenn der Arbeitgeber von der Abwesenheit des Arbeitnehmers weiß (z. B. Krankenhausaufenthalt).

Zurück

Bewertungen auf Anwalt.de

Unfallmanager Online

Einfache und schnelle Aufnahme
der Unfalldaten Online.
Mit einem Klick direckt
zum Anwalt schicken.

unfall

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Thomas Hockauf,
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ihr kompetenter Ansprechpartner
in Sachen Arbeitsrecht.

fachanwalt