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Mandanteninformationen

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne bis 1.4.2022 in vier Schritten:

 
Pflegehilfskräfte
qualifizierte
Pflegehilfskräfte
(mind. 1-jährige Ausbildung)
Pflegefachkräfte
ab
alte BL
neue BL
alte BL
neue BL
alte BL
neue BL
1.5.2020
11,35 €
10,85 €
1.7.2020
11,60 €
11,20 €
1.4.2021
11,80 €
11,50 €
12,50 €
12,20 €
1.7.2021
15,00 €
15,00 €
1.9.2021
12,00 €
12,00 €
12,50 €
12,50 €
1.4.2022
12,55 €
12,55 €
13,20 €
13,20 €
15,40 €
15,40 €

Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage (für 2021 und 2022 jeweils sechs zusätzliche Tage)

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