• Slide3
  • Header

Mandanteninformationen

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Corona-Überbrückungshilfe unpfändbar

Die sog. Corona-Überbrückungshilfe, die nach den Richtlinien des Landes NRW für kleine und mittelständische Unternehmen gezahlt wird, ist jedenfalls bei summarischer Prüfung unpfändbar. Die zur Corona-Soforthilfe in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Rechtsprechung ist auch auf die Corona-Überbrückungshilfe übertragbar, so das Finanzgericht Münster in einem Beschluss vom 22.10.2020.

Zurück

Bewertungen auf Anwalt.de

Unfallmanager Online

Einfache und schnelle Aufnahme
der Unfalldaten Online.
Mit einem Klick direckt
zum Anwalt schicken.

unfall

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Thomas Hockauf,
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ihr kompetenter Ansprechpartner
in Sachen Arbeitsrecht.

fachanwalt