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Mandanteninformationen

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Telefonische Krankschreibung bis 31.3.2022

Zu Beginn der Pandemie konnten Ärzte ihre Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen litten, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankschreiben. Auch eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung konnte telefonisch für weitere 7 Kalendertage erfolgen. Diese Sonderregelung galt bis Ende Mai 2020, wurde aber im Oktober 2020 wieder eingeführt. Sie gilt auch weiterhin, allerdings zunächst befristet bis zum 31.3.2022.

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