• Slide3
  • Header

Mandanteninformationen

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Kündigung wegen fehlender Corona-Impfung

Entsprechend dem Maßregelungs­verbot darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts v. 30.3.2023 verstößt die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion nicht gegen das o. g. Maßregelungs­verbot.

Es fehlt an der dafür erforderlichen Kausalität zwischen der Ausübung von Rechten durch den Arbeitnehmer und der benachteiligenden Maßnahme des Arbeitgebers. Das wesentliche Motiv für die Kündigung war nicht die Weigerung sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal.

Zurück

Bewertungen auf Anwalt.de

Unfallmanager Online

Einfache und schnelle Aufnahme
der Unfalldaten Online.
Mit einem Klick direckt
zum Anwalt schicken.

unfall

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Thomas Hockauf,
Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ihr kompetenter Ansprechpartner
in Sachen Arbeitsrecht.

fachanwalt